§1 Geltungsbereich der AGB
(1) Die Buchung und Durchführung der Ausbildung „Plant Based Chef & Nutritionist“ sowie der Prüfungstage zum „Plant Based Chef & Nutritionist“ und weiterer Seminare und Ausbildungen des Plant Based Institute (Copien und Lauser GbR; im Folgenden auch abgekürzt P.B.I. genannt) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäfts- und Buchungsbedingungen.
§2 Teilnahmevoraussetzung, Buchungsbestimmung und Ausbildungscharakteristika
(1) Die Ausbildung zum „Plant Based Chef & Nutritionist“ ist eine Möglichkeit zur privaten Fortbildung. Diese ist von keiner staatlichen Stelle anerkannt.
(2) Die Voraussetzung zur Teilnahme an Seminaren der Copien und Lauser GbR ist, dass man als Teilnehmer/in keine ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden hat.
(3) Alle Einzelseminare und Ausbildungen finden erst ab einer Teilnehmerzahl von 14 Personen/Gruppe statt. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen, ggf. zu verschieben.
(4) In der Ausbildung zum Plant Based Chef & Nutritionist wird auch mit glutenhaltigen Lebensmitteln gearbeitet. Im Rahmen der Möglichkeit werden Alternativen geboten oder zumindest besprochen.
Hinweis: Wir wären sehr dankbar, zu wissen, falls es bei Ihnen als Teilnehmer*in eine ernsthafte und gesundheitsgefährdende Lebensmittelallergie vorliegt. Es sind hierbei keine leichten Unverträglichkeiten oder persönliche Präferenzen (z. B. Vermeidung von Zwiebeln/Knoblauch im Zshg. der Yogaphilosophie) gemeint, die wir aufgrund Vielfalt an Gerichten und Rezepten und aus Rücksichtnahme auf alle anderen Teilnehmer*innen vernachlässigen müssen und bitten hierbei um Verständnis.
In jedem Fall ist auch in dieser Hinsicht die Teilnahme an den praktischen Ausbildungswochen selbstverantwortlich, also unter guter Kenntnis dessen, was man selbst verträgt und einem wachen Auge, bei was man ggf. auch mal nicht mitessen / probieren kann.
(5) Die Auswahl der Teilnehmer*innen läuft entsprechend folgendem Ablauf:
1. Bei der Veröffentlichung der Ausbildungstermine wird eine feste Bewerbungsfrist bekannt gegeben. Wir behalten uns vor, die Bewerbungsfrist ggf. zu verlängern oder zu verkürzen.
2. Aus den Bewerbungen, die vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist eintreffen, werden gemäß der Zielsetzung (siehe unten) des Plant Based Institute anhand der per Online-Anmeldeformular zugesandten Angaben von den zwei Institutsleitern gemeinsam die jeweiligen Teilnehmer pro Ausbildungsdurchgang zur Zulassung ausgewählt.
3. Bewerbungen, die nach der Bewerbungsfrist eingehen, finden Eingang auf einer Warteliste und werden bei einer etwaigen weiteren Auswahlrunde berücksichtigt.
(6) Zielsetzung: Das Plant Based Institute setzt sich zum Ziel, vor allem Menschen auszubilden, die sich beruflich für die pflanzliche Ernährung einsetzen (möchten) und/oder als Multiplikatoren in Erscheinung treten (möchten).
(7) Die Ausbildung findet in Grünwald bei München statt. Bitte planen Sie Ihre Anreise erst, sobald
Sie alle entsprechenden Unterlagen und Informationen von uns erhalten haben.
(8) Sobald der vom Bewerber unterschriebene Fortbildungsvertrag beim Plant Based Institute eingeht, gilt die Ausbildung als verbindlich gebucht. Der Fortbildungsvertrag muss innerhalb der angegebenen Frist (siehe Vertragsformular) zurückgeschickt werden, ansonsten gilt der Vertrag als ungültig.
§3 Regelungen zur Prüfung, Anwesenheitspflicht und Vertiefungsaufgaben
(1) Die Prüfung zum „Plant Based Chef & Nutritionist“ ist kein fester Bestandteil der Ausbildung, sie wird nach Abschluss der Ausbildung an zwei separaten Prüfungstagen angeboten und abgehalten.
1. Bei Interesse an der Teilnahme an der Prüfung zum Preis von 595 € inkl. 19% MwSt. sollte
diese zusammen mit der Buchung der Ausbildung erfolgen.
2. Wird die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt gebucht, fallen 30 € zzgl. 19% MwSt. Bearbeitungsgebühr an.
3. Ein Anrecht auf einen Prüfungsplatz besteht nur im Jahr der Ausbildung. Falls sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin im Folgejahr erst entscheiden sollte, die Prüfung doch noch zu absolvieren, kann dies schriftlich beim Institut beantragt werden, sofern die Ausbildung & Prüfung noch in gleicher Weise vom Plant Based Institute durchgeführt wird. Die Zulassung hängt davon ab, ob es in der aktuellen Runde freie Plätze gibt, die ggf. noch nicht von Prüfungsnachholern vom vorangegangenen Jahr besetzt werden. Das Plant Based Institute behält sich in jedem Fall das Recht vor, den Antrag abzulehnen.
4. Bei einer nachträglichen Stornierung der Prüfung fallen ebenfalls 30 € zzgl. 19% MwSt. Bearbeitungsgebühr an. Bei einer nachträglichen Stornierung der Prüfung ab 28 Tage vor den Prüfungstagen beträgt die Stornogebühr für die Prüfung 100 %.
5. Falls die Prüfung nicht bestanden wird, kann diese zum jeweils aktuellen Preis der Prüfung in der nächsten Ausbildungsrunde nachgeholt werden, sofern freie Plätze bestehen. Die eventuelle Möglichkeit zum Nachholen der Prüfung ist auf das Nachfolgejahr der jeweils gebuchten Ausbildung begrenzt. Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch darauf, wenn die Prüfung aus irgendwelchen Gründen nicht stattfindet.
6. Falls die Prüfung nicht bestanden wurde, erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin bei Einhalten der erforderlichen Mindestpräsenzzeiten (siehe §3 (2) Satz 2 und 3) eine offizielle Teilnahmebestätigung.
(2) Präsenzzeiten, Anwesenheitspflicht und Nachholmöglichkeiten
1. Die Ausbildung besteht aus 5 Modulen, auf 4 Ausbildungswochen aufgeteilt.
2. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, dürfen alle Teilnehmer pro Modul maximal 1 Tag abwesend sein.
3. Insgesamt besteht eine Anwesenheitspflicht bei den Präsenzveranstaltungen von mindestens 17
Tagen, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
4. Mit Vertragsunterschrift stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin den auf dem Vertrag genannten Ausbildungsterminen zu und wir erwarten, dass die genannten Termine von anderen beruflichen oder privaten Verpflichtungen freigehalten werden und die genannten Termine und Seminarzeiten eingehalten werden. Wir bitten darum, von Anträgen zum Nachholen einzelner Ausbildungswochen Abstand zu nehmen, sofern kein kurzfristiger unvorhergesehener Notfall vorliegt.
5. Nachholen von Ausbildungswochen
– Das Nachholen von Ausbildungswochen ist grundsätzlich nicht möglich.
(3) Es wird erwartet, dass das in den Ausbildungswochen vermittelte Wissen und die erlernten
Fähigkeiten durch eigene Nachbereitung der Inhalte zwischen der Ausbildung und der Prüfung
vertieft und gefestigt werden. Dies gilt ebenso für ggf. verpasste Präsenztage und deren Inhalte.
(4) Falls die Prüfungsvoraussetzungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt werden, entspricht dies einer Stornierung der Prüfung und wird wie s.o. in §3 Absatz 1 Satz 4 genannt behandelt.
§4 Buchung und Änderung durch den Teilnehmer
(1) Mit der Anmeldung / Buchung der Ausbildung verpflichtet der Teilnehmer / die Teilnehmerin sich zur Teilnahme an der gesamten Ausbildung. Wir erstatten keine Kosten bei späterer Anreise, vorzeitiger Abreise, im Krankheitsfall oder anderen Gründen von Abwesenheit.
(2) Die An-/Abreise und Übernachtung(en) organisiert/bucht und bezahlt der Teilnehmer / die Teilnehmerin selbst. Die Höhe der Kosten für Unterkunft und Anreise liegt in Ihrer Verantwortung, ebenso auch das mögliche Risiko saison- und nachfragebedingt höherer Preise. Bitte planen Sie frühzeitig, um ggf. günstige Angebote wahrnehmen zu können.
(3) Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 14 Tage vor Ausbildungsbeginn) entfällt das Widerrufsrecht.
§5 Vertretung und Ausfall
(1) Bis spätestens 48 Stunden vor Ausbildungsbeginn hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin im Falle eines Rücktritts von der Ausbildung die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer/in zu benennen, sofern dieser die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt; wir behalten uns die Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor.
(2) Eine eigene verbindliche Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist erforderlich. Bei Zulassung des Ersatzteilnehmers würde für Sie bei Rücktritt und entsprechend der Stornierung der Ausbildung nur die weiter unten genannte Bearbeitungsgebühr (siehe § 6) einbehalten.
(3) Wenn einer der angekündigten Seminarleiter aus gesundheitlichen Gründen oder infolge höherer Gewalt, Kündigung oder anderen Gründen ausfällt, sorgen wir für einen fachlich gleichwertigen Ersatztrainer. Es besteht in diesem Fall kein Recht auf Rückerstattung oder anderweitige Ausnahmeregelungen.
(4) Falls, aus welchem Grund auch immer, ein zuvor angekündigter Veranstaltungsort ausfallen sollte, wird ein passender Veranstaltungsort als Ersatz organisiert. Ein maximaler Umkreis von Luftlinie 30 km zum ursprünglich geplanten Standort, wird als zumutbare Distanz angesehen. In diesem Fall besteht kein Recht auf Rückerstattung oder anderweitige Ausnahmeregelungen.
§6 Stornierung der Ausbildung
(1) Im Preis der Ausbildung zum Plant Based Chef & Nutritionist ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 500,-€ inkl. 19% MwSt. mit inbegriffen. Diese Bearbeitungsgebühr wird pauschal – auch bei Stornierung innerhalb der Kündigungsfrist von 14 Tagen – einbehalten, egal ob und wann eine Stornierung eingereicht wird.
(2) Bei einem Storno einer bereits gebuchten Ausbildung zum Plant Based Chef & Nutritionist zwischen 3 Monaten und 6 Wochen vor Ausbildungsbeginn werden 50 % der Ausbildungsgebühr (inkl. Bearbeitungsgebühr) einbehalten.
(3) Bei einem Storno einer bereits gebuchten Ausbildung zum Plant Based Chef & Nutritionist innerhalb von 6 Wochen vor Ausbildungsbeginn werden 100 % der Ausbildungsgebühr (inkl. Bearbeitungsgebühr) einbehalten.
(4) Bei nicht fristgerechter Bezahlung ohne vorige Absprache, erlischt der Ausbildungsvertrag und jegliche Ansprüche auf die Ausbildung. Die nicht fristgerechte Zahlung wird als Stornierung von Teilnehmer Seite verstanden und es greifen die Stornierungsbedingungen wie unter §6 (1-3) beschrieben.
§7 Absage der Ausbildung von Seiten des Veranstalters
(1) Die Veranstalter behalten sich das Recht, die Ausbildung zu jedem Zeitpunkt abzusagen, falls die Durchführung dieser aufgrund unvorhersehbarer gravierender Ereignisse im aktuellen Jahr der Ausbildung nicht mehr möglich ist. Folgende Szenarien wären hier denkbar, die Liste ist aber nicht limitiert auf diese Beispiele: der politisch ausgerufene Ausnahmezustand, Lockdown-Verhältnisse aufgrund von einer Pandemie wie im Falle von Covid-19 im Jahr 2020, oder langzeitige Erkrankung mehrerer Seminarleiter.
(2) Sollte es zu einer solchen Absage kommen, behält das Plant Based Institute von jedem Teilnehmer in jedem Fall die 500,-€ inkl. 19% MwSt. Verwaltungsgebühr ein.
Anschliessend erfolgt eine teilweise Rückvergütung der bereits bezahlten Teilnahmegebühren, basierend auf den bereits durchgeführten Ausbildungsmodulen. Die Teilnehmer erhalten also den finanziellen Gegenwert der noch nicht absolvierten Ausbildungsmodule in vollem Umfang zurückerstattet. Zusätzlich wird die Prüfungsgebühr in vollem Umfang zurückerstattet, falls diese bereits überwiesen wurde.
Im unvorhersehbaren Fall eines kompletten Banken- und Finanzcrashs und eines Währungsverfalls erlischt jeglicher Anspruch der Teilnehmer an das Plant Based Institute.
(3) Die Berechnung des finanziellen Gegenwerts jedes einzelnen Moduls geschieht wie folgt: Die
Verwaltungsgebühr von 500,-€ inkl. 19% MwSt. wird zunächst von der Gesamtsumme von 8324,-
€ inkl. 19% MwSt. subtrahiert. Es verbleiben 7824,-€ inkl. 19% MwSt., welche anteilig auf
die 5 Ausbildungsmodule verteilt werden. Der finanzielle Wert eines einzelnen Tages beträgt somit 373,-€ inkl. 19% MwSt. Haben also die Teilnehmer zum Zeitpunkt einer solchen Absage des Veranstalters bereits 2 Module à 5 Tage absolviert, werden 10 x 373,-€ inkl. 19% MwSt. einbehalten, also 4094,- € zurückerstattet.
(4) Ein Anrecht auf eine Fortführung der Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt besteht im Falle einer solchen Absage nicht. Ggf. wird von Seiten des Plant Based Institute eine Möglichkeit angeboten. Dies wird individuell in Abhängigkeit der Situation entschieden und es besteht keinerlei Anspruch auf eine solche Fortführung.
§7 Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren zu den Präsenzveranstaltungen im Rahmen der Ausbildungen des Plant Based Institute ist nicht gestattet.
§8 Datenschutz und Verwendung von Bild- und Tonmaterial
(1) Mit den an das P.B.I. schriftlich und mündlich übermittelten Daten und Informationen der Teilnehmer/-innen geht das P.B.I. vertraulich um. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben. Eine für jede/n Teilnehmer/-in mögliche Ausnahme ist die im Vertrag angesprochene Option, über das P.B.I. den eigenen Namen und die Kontaktdaten an die anderen Ausbildungsteilnehmer zum Zweck der gemeinsamen Organisation von Anreise und Übernachtung weitergeben zu lassen.
(2) Die/der Teilnehmer/in gibt sein Einverständnis, dass während den Präsenztagen im Rahmen der Ausbildungen des P.B.I. Fotos gemacht werden, welche vom Plant Based Institute zur Verbreitung auf den sozialen Medien und zur Nutzung auf der Webseite benutzt werden.
(3) Mit der Buchung der Ausbildung erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass das P.B.I. Bild- und Tonmaterial, das bei Präsenztagen aufgenommen wird, zur Werbung und öffentlichen Darstellung (u.a. Druckwerke, Pressearbeit, Online-Präsenz, soziale Netzwerke und Medien etc.) des P.B.I. nutzt. Insoweit treten die Teilnehmer/-innen ihre Bild- und Tonrechte an das P.B.I. auf unbegrenzte Zeit ab. Hierdurch entstehen keine Leistungsansprüche seitens des Teilnehmers, der Teilnehmerin oder der Eltern/Sorgeberechtigten des Teilnehmers, der Teilnehmerin oder anderer Begleitpersonen.
(4) Bitte beachten Sie auch die Datenschutzrichtlinien auf der Homepage unter https://plant-based-institute.com/datenschutz/. Auch diese sind Bestandteil dieses Vertrags.
§9 Umgang mit zur Verfügung gestellten Unterlagen
(1) Jegliche im Rahmen der Ausbildung den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung gestellten Materialien sind zur ausschließlichen persönlichen Verwendung bestimmt und dürfen nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.
(2) Einzelne Rezepte oder Textausschnitte können zum Zwecke der Veröffentlichung direkt beim jeweiligen Dozenten (schriftlich) angefragt werden und dürfen bei Freigabe nur unter Angabe des Urhebers (Name des Dozenten mit Hinweis auf das Plant Based Institute) verwendet werden.
(3) Alle Rechte der Verbreitung, auch durch Film, Tonträger oder auszugsweise Daten sind vorbehalten.
(4) Die Inhalte der Unterlagen, insbesondere der Skripten zu den Ausbildungswochen, sind von den Autoren und Plant Based Institute sorgfältig erwogen und geprüft, dennoch kann eine Garantie nicht übernommen werden. Eine Haftung von Autor und Institut für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.